In einer aktuellen Debatte um die Verwendung von Telekommunikationsdaten durch Sicherheitsbehörden hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) ernsthafte Bedenken gegen eine mögliche “anlasslose Speicherung” von IP-Adressen geäußert. Der Verein befürwortet das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene “Quick-Freeze-Verfahren”, spricht sich aber gegen weitere Maßnahmen aus, die das Recht auf Privatsphäre übermäßig einschränken könnten.
DAV gegen anlasslose Speicherung von IP-Adressen
Die Hauptgeschäftsführerin des DAV, Sylvia Ruge, betonte in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass unbescholtene Bürger das Recht hätten, nicht überwacht zu werden. “Eine anlasslose Speicherung ihrer IP-Adressen ist damit nicht vereinbar”, so Ruge. Im Laufe des Gesprächs positionierte sich der DAV auch zugunsten des von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagenen “Quick-Freeze-Verfahrens”. Ruge nannte dieses Verfahren einen “grundrechtsschonenden Kompromiss” und fügte hinzu: “Eine darüber hinausgehende IP-Speicherung sprengt die Verhältnismäßigkeit.”
Kritik an der Vorratsdatenspeicherung
Die Polizeibehörden hatten wiederholt die umfassende Datenspeicherung zur effektiveren Verfolgung von Straftaten wie Kindesmissbrauch befürwortet. Nach diesen Forderungen hat die Bundesregierung ein Sicherheitspaket vorgeschlagen, welches erneut für eine anlasslose Datenspeicherung wirbt. Ruge widerspricht jedoch dieser Ansicht und betont, dass den Ermittlungsbehörden bereits eine Reihe von “verdachtsunabhängigen Ermittlungsmethoden” zur Verfügung stehen. “Anlasslose und flächendeckende Datensammlungen sind für eine effektive Strafverfolgung nicht erforderlich”, hob Ruge hervor.
Die Rolle des Quick-Freeze-Verfahrens
Beim Quick-Freeze-Verfahren werden relevante Verkehrsdaten von Telekommunikationsunternehmen auf richterliche Anordnung “eingefroren” und gespeichert, sofern der Verdacht einer gravierenden Straftat besteht. Aber auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Buschmann streiten seit Monaten über die Ausgestaltung der Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden. Vonseiten der Strafverfolgungsbehörden gibt es Kritik, dass das Quick-Freeze-Verfahren daten, die vor der richterlichen Anordnung entstehen, nicht erfasst.
Zurzeit hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens in der Strafprozessordnung zur Abstimmung mit den anderen Regierungsressorts vorgelegt, wie die Funke-Zeitungen berichteten.
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