# Anwaltverein fordert Entkriminalisierung von Schwarzfahren im Nahverkehr Datum: 07.04.2026 01:09 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/anwaltverein-fordert-entkriminalisierung-von-schwarzfahren-im-nahverkehr-699885/ --- Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert, das Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr nicht länger als Straftat zu behandeln. Aus Sicht des Vereins verursacht die aktuelle Rechtslage hohe öffentliche Kosten, trifft vor allem finanziell schwächere Menschen und ist sozialpolitisch verfehlt. ## Anwaltverein fordert Entkriminalisierung Der Deutsche Anwaltverein drängt auf eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit gilt das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat, ein Zustand, den der Verein für sozialpolitisch verfehlt hält. Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz): „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“. Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine Entkriminalisierung sei daher „überfällig“. ### „Armutsdelikt“ und „sozialpolitischer Irrsinn“ Aus Sicht des DAV trifft die Strafverfolgung besonders finanziell schwächere Menschen. Schwarzfahren sei ein „Armutsdelikt“, so Walentowski. „Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können.“ Statt deren Mobilität gezielt zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre Bestrafung gesteckt – für Walentowski ein „sozialpolitischer Irrsinn“. ### Kritik an strafrechtlicher Absicherung der Verkehrsunternehmen Kritisch sieht der Anwaltverein auch, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden. Das sei „kaum zu rechtfertigen“, mahnte Walentowski bei noz. „Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.“ Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife nach Einschätzung des DAV zu kurz. Zwar entfiele damit die Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück