HASEPOST
 
HASEPOST

Anteil der Tarifbeschäftigten mit Weihnachtsgeld minimal gestiegen

Der Anteil der tariflich Beschäftigten in Deutschland, die Weihnachtsgeld erhalten, ist laut Statistischem Bundesamt auf 85,8 Prozent gestiegen. Dabei variiert der Anteil der Begünstigten sowie die Höhe des Weihnachtsgeldes stark nach Branche.

Weihnachtsgeld: Eine branchenabhängige Praxis

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis), erhält im Jahr 2023 ein größerer Anteil der deutschen Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld im Vergleich zum Vorjahr (85,8 Prozent gegenüber 85,7 Prozent). Die durchschnittliche Höhe des Weihnachtsgeldes beträgt 2.809 Euro – eine Steigerung von 2,3 Prozent oder 62 Euro im Vergleich zu 2022.

Branchen mit hohen und niedrigen Auszahlungen

Es zeigt sich ein klares branchenspezifisches Bild: Im „Finanz- und Versicherungsdienstleistungssektor“ und im „Baugewerbe“ erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld. In den Sektoren „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sind es jedoch weniger als 70 Prozent.

Bei der Höhe des Weihnachtsgeldes gibt es ebenfalls große Unterschiede: So verdienen Tarifbeschäftigte in der „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ und in der „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ überdurchschnittlich hohe Weihnachtsgelder (5.733 Euro und 5.586 Euro).

Weihnachtsgeld nahe am Durchschnitt und darunter

In der „Herstellung von sonstigen Waren“ und der „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ liegt das Weihnachtsgeld nahe am Durchschnitt (2.807 Euro bzw. 2.801 Euro), wobei 100 Prozent bzw. 82,4 Prozent aller Tarifbeschäftigten in diesen Branchen Weihnachtsgeld erhalten.

Die niedrigsten Weihnachtsgelder erhalten Tarifbeschäftigte in der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ (380 Euro), wobei 99 Prozent Anspruch darauf haben. Auch in der „Tabakverarbeitung“ ist das Weihnachtsgeld mit 564 Euro unterdurchschnittlich. Hier haben lediglich 50,4 Prozent der Tarifbeschäftigten Anspruch auf Weihnachtsgeld.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion