Amthor kritisiert Bundesregierung für zu mildes Strafmaß

Nach Ansicht des Innenpolitikers Philipp Amthor (CDU) ist die Bundesregierung für das seiner Meinung nach zu lasche Vorgehen gegen Flughafen-Blockierer verantwortlich. Als Schuldige sieht er die SPD, Grüne und FDP, weil diese seinen Anträgen auf härtere Strafmaßnahmen nicht zugestimmt hätten.

Amthor kritisiert Bundesregierung

Philipp Amthor (CDU) machte in einem Interview mit dem TV-Sender “Welt” die Bundesregierung für das seiner Ansicht nach zu milde Vorgehen gegen Flughafen-Blockierer verantwortlich. “Es gibt drei Schuldige: SPD, Grüne, FDP”, sagte er. “Denn die hätten unserem Antrag zustimmen können.”

Abwartende Haltung der Regierung

Der CDU-Politiker erklärte, der Antrag sei “unmittelbar, nachdem es ja immer mehr dieser Exzess-Taten der Klimakleber gab”, vorgelegt worden. Nach Amthors Ansicht hat die abwartende Haltung der Bundesregierung bereits zu einigen milderen Urteilen geführt.

Verschärfung des Strafrechts

“Vor einem Jahr haben wir Verschärfungen des Strafrechts im Deutschen Bundestag abstimmungsreif präsentiert. Diese Anträge wurden abgelehnt und stattdessen hat sich die Ampel für einen Modus entschieden, der insgesamt ihre Innen- und Sicherheitspolitik gut beschreibt, nämlich einfach ein Durchlavieren, Nichtstun, Zerreden”, kritisierte Amthor.

Potentielle Auswirkungen

“Wenn die Union regiert hätte, dann hätte es diese Strafrechtsverschärfung schon längst gegeben. Und ich sage, dann hätte es vielleicht auch schon manche härtere Verurteilung gegeben gegen diese Klimakleber, gegen diese Chaoten, die die öffentliche Sicherheit und den Verkehr in Deutschland gefährden”, so Amthor.

Änderungen im Luftsicherheitsgesetz

Die Bundesregierung plant derzeit, das Luftsicherheitsgesetz so zu ändern, dass bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe für das “vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens” drohen. Bereits jetzt können die Aktivisten wegen Hausfriedensbruch, Störung des öffentlichen Verkehrs und Sachbeschädigung belangt werden, jedoch variieren die Urteile je nach Richter stark.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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