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Startseite Deutschland & die WeltAmpelkoalition prüft Liberalisierung des Abtreibungsrechts
Deutschland & die Welt

Ampelkoalition prüft Liberalisierung des Abtreibungsrechts

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. April 2024
StGB – Strafgesetzbuch / Foto: dts
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Die Ampelkoalition plant, die von einer Fachkommission vorgelegten Empfehlungen zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland sorgfältig zu prüfen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) äußerten sich zu den weiteren Schritten und Herausforderungen.

Verfassungs- und völkerrechtliche Prüfung

Marco Buschmann betonte die Relevanz einer gründlichen Überprüfung des vorgestellten Berichts, insbesondere in Bezug auf verfassungs- und völkerrechtliche Aspekte. Die Frage, ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnten, bezeichnete er als „äußerst anspruchsvoll“ und „ethisch äußerst sensibel“.

Wissenschaftliche Expertise und gesellschaftlicher Konsens

Für Karl Lauterbach liefert die Kommission mit ihrer Arbeit eine wertvolle Grundlage, um die komplexen ethischen Fragen rund um die reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Doch er betonte auch, dass am Ende ein breiter gesellschaftlicher und parlamentarischer Konsens für mögliche Änderungen notwendig sei.

Offener und faktenbasierter Diskurs

Lisa Paus sah in den Empfehlungen der Kommission eine gute Grundlage für einen offenen und faktenbasierten Diskurs über Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch. Sie betonte die Emotionalität dieser Themen.

Empfehlungen der Kommission

Die von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat vorgeschlagen, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich zu erlauben. Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden, während die „altruistische Leihmutterschaft“ laut den Experten verboten bleiben oder nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden sollte. Dieser beinhaltet wahrscheinlich ein nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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