HASEPOST
 
HASEPOST

Ampelfraktionen einigen sich auf Verschärfung des Abgeordnetenbestechungsgesetzes

Zwei Jahre nach den umstrittenen „Maskendeals“ von Bundes- und Landtagsabgeordneten planen die Ampelfraktionen, das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Einer der Hauptakteure, Andrea Tandler, wurde jüngst zu Haftstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen Bestechung, sondern Steuervergehen.

Gesetzesänderung in Planung

Wie die Vertreterin der Grünen in den Verhandlungen, Canan Bayram, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mitteilte, sollen Abgeordnete künftig strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie ihre Position für persönliche Bereicherung ausnutzen. „Abgeordnete, die ihre Stellung ausnutzen, um sich persönlich zu bereichern, sollten strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen“, so Bayram. Sie fügte hinzu: „Das ist bisher nicht der Fall.“ Künftig könnten Abgeordnete wegen Bestechlichkeit bestraft werden, „wenn ein Abgeordneter gegen die Regeln für Abgeordnete verstößt und sich für eine Interessenswahrnehmung während seines Mandats bezahlen lässt.“ Bayram betonte auch, dass es strafrechtliche Konsequenzen geben soll für diejenigen, die Abgeordneten für solche Interessenswahrnehmungen Geld anbieten. Die Reform soll im Januar oder Februar verabschiedet werden.

Tandler-Fall: Haftstrafe, aber nicht wegen Bestechung

Im Kontext dieser bevorstehenden gesetzlichen Änderungen wurde Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, vom Landgericht München zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Sie hatte Geschäfte für einen Schweizer Maskenlieferanten mit Bundes- und Landesbehörden vermittelt, wofür ihr laut Gericht Provisionen von fast 50 Millionen Euro zahlte. Verurteilt wurde Tandler jedoch nicht wegen Bestechung, sondern weil sie das Geld nicht korrekt versteuert haben soll. Aus der SPD-Bundestagsfraktion verlautete dazu, man befände sich „auf der Zielgeraden“ der Gesetzesänderung. Die Tandler-Verurteilung zeigt, dass der Bedarf für eine Verschärfung der Gesetze zur Abgeordnetenbestechung besteht.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion