Zwei Jahre nach den umstrittenen „Maskendeals“ von Bundes- und Landtagsabgeordneten planen die Ampelfraktionen, das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Einer der Hauptakteure, Andrea Tandler, wurde jüngst zu Haftstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen Bestechung, sondern Steuervergehen.
Gesetzesänderung in Planung
Wie die Vertreterin der Grünen in den Verhandlungen, Canan Bayram, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mitteilte, sollen Abgeordnete künftig strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie ihre Position für persönliche Bereicherung ausnutzen. „Abgeordnete, die ihre Stellung ausnutzen, um sich persönlich zu bereichern, sollten strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen“, so Bayram. Sie fügte hinzu: „Das ist bisher nicht der Fall.“ Künftig könnten Abgeordnete wegen Bestechlichkeit bestraft werden, „wenn ein Abgeordneter gegen die Regeln für Abgeordnete verstößt und sich für eine Interessenswahrnehmung während seines Mandats bezahlen lässt.“ Bayram betonte auch, dass es strafrechtliche Konsequenzen geben soll für diejenigen, die Abgeordneten für solche Interessenswahrnehmungen Geld anbieten. Die Reform soll im Januar oder Februar verabschiedet werden.
Tandler-Fall: Haftstrafe, aber nicht wegen Bestechung
Im Kontext dieser bevorstehenden gesetzlichen Änderungen wurde Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, vom Landgericht München zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Sie hatte Geschäfte für einen Schweizer Maskenlieferanten mit Bundes- und Landesbehörden vermittelt, wofür ihr laut Gericht Provisionen von fast 50 Millionen Euro zahlte. Verurteilt wurde Tandler jedoch nicht wegen Bestechung, sondern weil sie das Geld nicht korrekt versteuert haben soll. Aus der SPD-Bundestagsfraktion verlautete dazu, man befände sich „auf der Zielgeraden“ der Gesetzesänderung. Die Tandler-Verurteilung zeigt, dass der Bedarf für eine Verschärfung der Gesetze zur Abgeordnetenbestechung besteht.
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