Die Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2021 etwa 54.000 Euro für juristische Auseinandersetzungen mit Presseberichten aufgebracht, so die Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß. Laut „Spiegel“ entfällt der Großteil dieser Ausgaben auf das Entwicklungsministerium von Svenja Schulze (SPD) und das Bundesfamilienministerium unter der Führung von Lisa Paus (Grüne).
Kostenverteilung in den Ministerien
Laut der Anfrage von Christoph Ploß (CDU) hat das Entwicklungsministerium von Svenja Schulze (SPD) seit ihrem Amtsantritt rund 37.000 Euro an Anwaltskosten verzeichnet. Darunter fallen auch Gerichtskosten in Höhe von 452,70 Euro. Das Bundesfamilienministerium, das jetzt von der Grünen-Politikerin Lisa Paus geleitet wird, hat laut Angaben der Bundesregierung etwa 17.000 Euro für Anwaltskosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten gegen die Medien ausgegeben. Alle anderen Ministerien haben keine Kosten, weder Anwalts- noch Gerichtskosten, gemeldet.
Bedrohung der Pressefreiheit?
Ploß äußerte Bedenken über die Ausgaben der Bundesregierung für juristische Auseinandersetzungen mit den Medien. „Unsere Demokratie lebt davon, dass Journalisten unsere Regierung kritisieren können“, sagte er. Es sei beunruhigend, dass die Ampelkoalition in großem Umfang gegen Medien vorgehe. „Debatten sollten in einer Demokratie mit Argumenten statt mit Anwälten geführt werden“, so Ploß.
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