# Ampel reagiert zurückhaltend auf CDU-Vorstoß zu Selbstbestimmungsgesetz Datum: 02.06.2026 17:09 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/ampel-reagiert-zurueckhaltend-auf-cdu-vorstoss-zu-selbstbestimmungsgesetz-718522/ --- Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und die SPD-Bundestagsfraktion reagieren zurückhaltend auf Forderungen dreier CDU-geführter Bundesländer, das Selbstbestimmungsgesetz zu verschärfen. Hintergrund ist unter anderem der Fall Liebich, auf den sich die Länder in ihrer Initiative ausdrücklich beziehen. ## Zurückhaltende Reaktionen aus Bundesregierung und SPD-Fraktion Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, man sei eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern könne. Das gelte auch für den Fall Liebich. Wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge mache, dann sehe man sie sich auf jeden Fall an. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, prüfe man das und werde gegebenenfalls tätig, so Fechner gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Eine Sprecherin des Bildungsministeriums verwies auf Anfrage der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. Auf Grundlage der Ergebnisse würden sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden, sagte die Sprecherin der „Süddeutschen Zeitung“. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings keine Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen. Das Bildungsministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz. ### Vorstoß aus drei CDU-geführten Bundesländern Die CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten auch mit Blick auf den Fall Liebich eine Verschärfung des Gesetzes verlangt. Sie wollen auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg eine entsprechende Beschlussvorlage beschließen lassen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe). ### Inhalt und Vorgeschichte des Selbstbestimmungsgesetzes Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende „Transsexuellengesetz“ setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück