Die Fachpolitiker der Ampel planen trotz einhelliger Ablehnung durch die Bundesländer einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Der Entwurf soll so konzipiert sein, dass er keine Zustimmung durch den Bundesrat benötigt.
Konzeption des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wird noch im Herbst vorgelegt, und soll laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ so gestaltet sein, dass eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist. Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, äußerte gegenüber der Zeitung, er sei klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte Castellucci. Dies sorgt für Kritik in den Bundesländern.
Ablehnung und Warnung aus den Bundesländern
Die Länder argumentieren, dass derzeit kein finanzieller Spielraum für eine Ablösung existiere. Rainer Robra, der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, warnt die Ampel vor einem Alleingang. „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, kommentierte der CDU-Politiker in der FAZ. Die Länder betonen, dass sie es sind, die jährlich mehr als 600 Millionen Euro an die Kirchen zahlen – eine Kompensation für vergangene Enteignungen.
CDU-Vorschlag: Streichung des Ablösungspassus
Aus der CDU kommt eine alternative Idee. Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, schlägt vor, nicht die Staatsleistungen, sondern den Passus über deren Ablösung im Grundgesetz zu streichen. „Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt“, erläuterte Krings gegenüber der Zeitung. Daher sei zu prüfen, ob der Verfassungsauftrag überholt sei und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden könne.
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