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Ampel-Koalition verweigert Sondersitzung im Innenausschuss zur Schönbohm-Affäre

Die Ampel-Koalition hat einen Antrag der Unionsfraktion auf eine zweite Sondersitzung des Innenausschusses in der Affäre um die Abberufung des ehemaligen Cybersicherheitschefs Arne Schönbohm abgelehnt.

Ablehnung einer weiteren Sondersitzung

Laut einer in der „Welt“ zitierten Mitteilung der SPD-Fraktion, heißt es: „Die Koalitionsfraktionen schließen sich dem erneuten Wunsch nach einer weiteren Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat nicht an.“ Die Sozialdemokraten argumentieren demnach, dass es „seit gestern keine neuen Erkenntnisse“ gegeben habe, die eine erneute Befassung des Ausschusses rechtfertigen würden. Sie verneinen auch eine Eilbedürftigkeit und schlagen vor, dass offene Fragen der CDU/CSU-Fraktion im Rahmen der nächsten regulären Sitzung des Ausschusses geklärt werden könnten.

Aufklärungsbedarf seitens der Union

Die Union vertritt indes eine andere Auffassung. Sie sieht einen weiteren Aufklärungsbedarf rund um die Gründe für Schönbohm’s Abberufung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Union hatte darauf bestanden, die Ministerin selbst im Ausschuss zu hören und eine weitere Sitzung für den Donnerstag verlangt. Vertreter der Union wie der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU) äußerten der „Welt“ gegenüber, die Ampel-Koalition versuche, „sich schützend vor ihre Ministerin zu stellen und zu verhindern, dass die im Ausschuss erscheint“ und warf Fragezeichen auf, was die Ministerin und die Ampel-Koalition zu verbergen hätten.

Antrag auf Sondersitzung und dessen Entscheidung

Der Antrag auf eine Sondersitzung des Innenausschusses ist laut Geschäftsordnung ein Minderheitenrecht. Über die Einberufung entscheidet allein der Ausschussvorsitzende, derzeit der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci. Trotz der möglichen Widerstände der Koalitionsfraktionen appellierte Throm an Castellucci, eine Sondersitzung zu ermöglichen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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