(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Ampelkoalition verzichtet auf Sondersitzung des Bundestags.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Heizungsgesetzes in dieser Woche verhindert hat, verzichtet die Ampelkoalition auf die Einberufung einer Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause. Man werde für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Tagesordnung zu setzen, teilten die Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag mit.
Koalitionsfraktionen stimmen Bericht und Beschlussempfehlung zu
Die Koalitionsfraktionen hätten gemeinsam vereinbart, dass man dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag am Mittwoch in einer Eilentscheidung untersagt, die zweite und abschließende dritte Lesung des GEG am Freitag durchzuführen. Geklagt hatte zuvor der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das Heizungsgesetz in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt sah.
Reguläre Sitzungswoche im September
Die Ampelkoalition hat beschlossen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der regulären Sitzungswoche Anfang September auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen. Dies wurde von den Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP bekannt gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den Beschluss des Heizungsgesetzes gestoppt, weshalb auf eine Sondersitzung in der Sommerpause verzichtet wurde.
CDU-Abgeordneter klagt gegen beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das Heizungsgesetz geklagt und fand Gehör vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses untersagte dem Bundestag die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am Freitag durchzuführen. Heilmann fühlte sich durch das Verfahren in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt. Die Koalitionsfraktionen haben nun beschlossen, dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zuzustimmen.