Die Ampel-Koalition hat beschlossen, Ermittlungsbehörden das Quick-Freeze-Verfahren zur Bekämpfung von Kriminalität zur Verfügung zu stellen. Dabei strebt man eine Abkehr von Massendatenspeicherung an und verfolgt den Ansatz einer verbesserten Strafverfolgung, die die Bürgerfreiheit achtet.
Das Quick-Freeze-Verfahren als Modernisierung der Verbrechensbekämpfung
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, erklärte die Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens als „Meilenstein“. Höferlin zufolge haben die Beamten „nach über zehn Jahren des Wartens endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung“ erhalten. Mit dieser Entscheidung löst die Ampel-Koalition „den Gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung.“
Angemessenes Vorgehen in Richtung einer bürgerfreundlichen Sicherheitspolitik
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz unterstreicht die Bedeutung dieses Schrittes. Die Entscheidung sei eine „Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen“ und ein „entscheidender Schritt“ hin zu einer Sicherheitspolitik, die die „Strafverfolgung verbessert“ und gleichzeitig verhältnismäßig und bürgerfreundlich sei.
Jedoch äußerte er auch Bedenken zum Kompromiss. Seiner Meinung nach sollte die ursprüngliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, welche von mehreren Gerichten als ungültig erklärt worden war und offen verfassungswidrig bleibt, zurückgenommen werden. Diese werde jedoch nicht mehr Anwendung finden und es gebe keinen Spielraum, „diesen Zombie wiederzubeleben“, fügte er hinzu.
Funktionsweise des Quick-Freeze-Verfahrens
Das Quick-Freeze-Verfahren verpflichtet Telekommunikationsanbieter dazu, im Verdachtsfall Daten von Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – quasi „einzufrieren“. Damit soll eine effektivere Bekämpfung von Kriminalität ermöglicht werden.
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