In der Diskussion um die Beendigung der Staatsleistungen an die großen Kirchen in Deutschland sind die Ampelkoalition offen für Alternativen zu einer einmaligen Ablösezahlung. Im Kontext des Mitgliederrückgangs der Kirchen und der damit einhergehenden Problematik der Instandhaltung von kirchlichen Gebäuden, könnte eine Übernahme der Baulast durch die Länder anstelle einer hohen Einmalzahlung eine Lösung sein.
Alternative Lösungen zur einmaligen Ablösezahlung
Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht (FDP), äußerte gegenüber der „Welt“, dass verschiedene Optionen, darunter eine Entlastung der Kirchen bei der Erhaltung bedeutender Gebäude, denkbar seien. „Denkbar sind auch andere Optionen bei der Ablösung, etwa in der Form, dass die Kirchen bei der Erhaltung von bedeutsamen Gebäuden im Interesse der gesamten Gesellschaft von Aufgaben entlastet werden, die sie in absehbarer Zeit nicht mehr werden bewältigen können“, erklärte sie.
Die Rolle der Kirchen im Kontext des Mitgliederrückgangs
Lars Castellucci (SPD) verwies darauf, dass die Kirchen aufgrund ihres Mitgliederrückgangs bald viele Leistungen nicht mehr erbringen können. „Zum Beispiel werden die beiden Kirchen in den nächsten dreißig Jahren 40.000 ihrer Gebäude abgeben müssen“, sagte er und fügte hinzu: „Und da ist denkbar, dass die Länder einen Teil der Ablösung der Staatsleistungen nicht als konkrete Summe zahlen, sondern die Baulast solcher Gebäude übernehmen, die Kirchen damit entlasten und gleichzeitig diese Bauwerke für die Gesamtgesellschaft sichern.“
Staatsleistungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die aktuellen Staatsleistungen, jährliche Zahlungen von 14 Bundesländern (ohne Hamburg und Bremen) in Höhe von 618 Millionen Euro, dienen als Ausgleich für kirchliche Güter-Abtretungen in der Reformationszeit und Enteignungen im 19. Jahrhundert. Das Grundgesetz sieht vor, dass diese Leistungen „abgelöst“ werden, was nach herrschender juristischer Meinung durch Zahlung einer Einmalzahlung geschehen soll. Die betroffenen Ministerpräsidenten lehnen dies jedoch als unfinanzierbar ab.
Bereitschaft zur Umsetzung des Verfassungsauftrags
Castellucci bekräftigte jedoch, dass die Koalitionäre „fest entschlossen“ seien, den Verfassungsauftrag zu erfüllen, und fügte hinzu: „Das sogenannte Grundsätzegesetz, mit dem wir die Länder zur Ablösung verpflichten würden, ist nach der Verfassung reine Bundesangelegenheit. Aber natürlich suchen wir eine Lösung, die die Länder mittragen können.“
Flexible Lösungen und Forderungen an die Kirchen
Bubendorfer-Licht betonte ebenfalls die Notwendigkeit von flexiblen Lösungen und forderte die Kirchen auf, ihre Bereitschaft dazu offen zu bekunden. „Genauso appelliere ich an die Länder und an die Ministerpräsidenten, die sich in der Vergangenheit unter Berufung auf fadenscheinige Argumente gegen den Prozess ausgesprochen haben, sich der Ablösung nicht länger zu verweigern“, sagte sie und argumentierte, die Weiterzahlung der Staatsleistungen sei „nicht mehr vermittelbar“. „Die Bürger können aus guten Gründen nicht mehr verstehen, warum die Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln auch von Konfessionslosen und Anhängern anderer Religionen weiterhin diese Zahlungen erhalten sollen.“
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