Vertreter der Ampel-Koalition fordern eine grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes, um für zukünftige Pandemien besser gerüstet zu sein. Die Politik muss laut diesen Politikern noch klären, welche Schutzmaßnahmen in Pandemien angemessen sind und wer dafür verantwortlich ist.
Grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes notwendig
Manuela Rottmann (Grüne), Rechtspolitikerin, spricht sich in der „Welt“ dafür aus, dass eine grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes notwendig ist. Sie betont, dass es bisher keine Einigung darüber gab, welche Rechtsgüter in einer Pandemie geschützt werden sollen. „Geht es darum, jedes Leben zu schützen? Oder darum, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu sichern?“ fragt Rottmann.
Wer trifft die Entscheidungen in Pandemien?
Rottmann fordert weiterhin Klarheit darüber, wer in Pandemien Entscheidungen treffen darf und wer im Falle einer Pandemie für Ausfälle entschädigt werden sollte. Sie kritisiert, dass während der Corona-Pandemie viele Entscheidungen in den Ministerpräsidentenkonferenzen getroffen wurden, welche durch ihre Intransparenz vielfach kritisiert wurde.
Evaluierung als Blaupause für die Aufarbeitung
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, verweist auf eine bereits bestehende Evaluierung externer Sachverständiger. „Diese Evaluierung sollte die Blaupause sein für die Aufarbeitung im Bundestag“, so Fechner. Er schlägt vor, dass der Bundestag festhalten sollte, welche Maßnahmen während der Pandemie wirksam waren und das Infektionsschutzgesetz entsprechend überarbeiten sollte.
FDP für Gesetzesüberarbeitung
Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sprach sich ebenfalls für eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes aus. Er betont, es sei an der Zeit, „unsere Gesetzgebung an die sich ständig verändernde Welt der Gesundheitsrisiken anzupassen und sicherzustellen, dass wir auf allen Ebenen angemessen vorbereitet sind“.
Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, dass eine Überarbeitung des Gesetzes aktuell geprüft wird. Ein Sprecher von Minister Karl Lauterbach (SPD) erwähnte, dass bereits mehr als 100 Änderungsvorschläge vorgelegt wurden, die sich auf sämtliche Abschnitte des Gesetzes beziehen. Diese werden derzeit „intensiv geprüft“.
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