Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) am 12. Juli ist am 1. August der AI Act in Kraft getreten. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln aus dem europäischen KI-Gesetz befolgen. Beim Branchenverband Bitkom sieht man allerdings noch viel ungeklärte Fragen.
Der AI Act gilt als erstes KI-Gesetz weltweit. Es teilt unter anderem KI-Andendungen in vier Risikokategorien ein, mit jeweils angepassten Regulierungsstärken. So dürfen beispielsweise Logistikunternehmen KI für einfache Aufgaben wie das Sortieren von Schrauben ohne zusätzliche Auflagen nutzen. Für Anwendungen in sensibleren Bereichen wie Bildung, Verkehr oder Medizin sieht das Gesetz strengere Prüfungen vor, sowohl durch die Unternehmen selbst als auch durch staatliche Stellen, mit detaillierten Regelungen, die auf nationaler Ebene festgelegt werden.
AI Act verbietet „Social Scoring“
Mit dem AI Act einher geht außerdem ein Verbot von „Social Scoring“, einer Praxis, die etwa in China bereits eingesetzt und bei der KI zur Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verwendet wird. Bürgerinnen und Bürger des asiatischen Landes werden dabei anhand ihres Verhaltens in der Öffentlichkeit bewertet, ähnliches wird in der EU nun durch den „AI-Act“ untersagt. Mehr Infos zum neuen KI-Gesetz gibt es hier.
Lob und Kritik am KI-Gesetz
Seit seiner endgültigen Verabschiedung durch die EU Ende Mai löst der AI Act unterschiedliche Reaktionen von Experten und Branchenvertretern aus. Anita Klingel, Beraterin für den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Bund, Ländern und Gemeinden, sieht in den Risikoklassen eine sinnvolle Maßnahme, vergleichbar mit Sicherheitsgurten im Auto. Sie betont die Chancen für die europäische KI-Branche, die das Siegel „Made in EU“ für vertrauenswürdige KI stärken könnten.
Daniel Abbou, Geschäftsführer beim KI Bundesverband, erhofft sich eine Wettbewerbsgleichheit in der EU durch das Gesetz, warnt jedoch vor unterschiedlich strengen Umsetzungen durch die Mitgliedstaaten. Insbesondere kritisiert er dabei gegenüber dem ZDF die Tendenz Deutschlands, Regulierungen übergenau anzugehen.
Bitkom sieht offene Fragen
Zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August äußert sich auch der Branchenverband zurückhaltend. „Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab“, so Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
Die Umsetzung dürfe nicht zur Hängepartie werden, warnt Wintergerst. „Lange Rechtsunsicherheit, unklare Zuständigkeiten und aufwendig bürokratische Prozesse in der Umsetzung des AI Acts würden europäische KI-Innovation behindern. Ziel muss sein, den Einsatz von KI sowohl in Wirtschaft und Verwaltung als auch in der Gesellschaft konsequent voranzubringen. Das kann nur gelingen, wenn die Umsetzung bürokratiearm und praxisnah erfolgt.“
Erstmals erschienen ist dieser Artikel bei KI to go.