Zwei migrationspolitische Vorhaben der Alternative für Deutschland (AfD), im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung in Sachsen oder Thüringen umgesetzt, würden gegen geltendes Recht verstoßen. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, über welche die “Redaktionsnetzwerk Deutschland”-Zeitungen berichten.
Rechtskonformität der AfD-Maßnahmen infrage gestellt
AfD-Chef Tino Chrupalla hatte im Juli im ARD-Sommerinterview angekündigt, seine Partei werde im Falle einer Regierungsbeteiligung in Sachsen oder Thüringen binnen der ersten 100 Tage Grenzkontrollen implementieren und den bundesweiten Verteilungsschlüssel für Asylsuchende auflösen. Diese Aussagen veranlassten die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger, eine Beurteilung der Rechtskonformität dieser Vorhaben bei den Wissenschaftlichen Diensten des Parlaments in Auftrag zu geben. Die Analyse ergab, dass beide Maßnahmen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar wären.
Rechtliche Aspekte von Grenzkontrollen und Asylverteilung
Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Grenzschutz laut Artikel 73 des Grundgesetzes beim Bund. Die Bundesländer könnten nur im Einvernehmen mit dem Bund Grenzschutzaufgaben wahrnehmen. Ein unabhängiges Vorgehen würde gegen die im Grundgesetz festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern verstoßen und könnte Gegenstand einer Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht sein.
Auch der bundesweite Verteilungsmechanismus für Asylsuchende, bekannt als Königsteiner Schlüssel, könne von einem einzelnen Bundesland nicht einseitig aufgekündigt werden. Hier seien ebenfalls Maßnahmen bis hin zum “Bundeszwang” möglich.
Reaktionen auf die Untersuchungsergebnisse
Die Linken-Abgeordnete Bünger kommentierte die Ergebnisse der Untersuchung gegenüber dem RND: “Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass Chrupallas Ankündigungen für den Fall einer AfD-Landesregierung mit geltendem Verfassungsrecht unvereinbar sind”. Sie führt aus, entweder handle es sich um eine Irreführung der Wähler oder um die Ankündigung eines beispiellosen Verfassungsbruchs. Dies würde die gefestigten rechtsstaatlichen Strukturen des Föderalismus gefährden. Bünger betont, dass Chrupallas Äußerungen wiederum demonstrierten, warum die AfD die Verfassung und den Frieden in Deutschland bedrohe.
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