Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung äußern Bedenken gegen das geplante Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Sie befürchten, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte und anderer digitaler Anwendungen mehr Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen könnte.
Ängste vor neuen Belastungen
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sorgt sich um neue Belastungen durch das geplante Digitalisierungsgesetz. BZÄK-Vizepräsidentin Romy Ermler gab zu verstehen, dass sie „für die Digitalisierung“ und vom Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA) überzeugt ist. Dennoch, so Ermler, werden die E-Patientenakte und andere Anwendungen wie das E-Rezept nur dann erfolgreich sein, wenn Zahnärzte nicht weiter belastet werden. „Staatlich verordnete Fristen, Sanktionen und Bußgelder helfen überhaupt nicht.“
Forderung nach praxistauglichen Anwendungen
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht „notwendige Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“ als fehlend an. Sibylle Steiner, KBV-Vorstandsmitglied, betonte die Notwendigkeit von „praxistauglichen und funktionierenden Anwendungen“. Sie kritisierte, dass im Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium „klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests, bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gehen“, fehlen. „Stattdessen drohen den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder.“
Mangelndes Vertrauen in die Digitalisierung
Steiner befürchtet, dass durch solche Sanktionen und Bußgelder kein Vertrauen bei den Ärzten und Psychotherapeuten erreicht wird. Sie betont: „Wenn gewollt ist, dass Digitalisierung ein Erfolg wird, muss man mit ihnen und nicht gegen sie arbeiten.“