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Ärztepräsident warnt vor telemedizinischen Blutspenden ohne Arztpräsenz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, Ärzten bei Blutspenden die physische Anwesenheit zu erlassen und stattdessen eine Videokonferenz zu ermöglichen. Dieses Vorhaben stößt auf Kritik vom Ärztepräsidenten Klaus Reinhardt, der die bisher nicht geprüften Konsequenzen und die Verantwortung der Ärzte in Frage stellt.

Kritik an geplanter Änderung der Blutspenderegulierung

Ärztepräsident Klaus Reinhardt warnt vor den möglichen Auswirkungen der geplanten Änderungen im Transfusionsgesetz. Reinhardt äußerte seine Bedenken gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”, dass ohne physische Anwesenheit von Ärzten möglicherweise weniger Menschen zur Blutspende gehen würden. Es sei nicht geprüft worden, “ob die fehlende ärztliche Präsenz dazu führt, dass an sich Spendewillige der Blutspende fernbleiben”, so Reinhardt.

Ärzte trotz Abwesenheit verantwortlich

Ein weiterer Kritikpunkt Reinhardts ist, dass Ärzte weiterhin für die Spendesicherheit und Spendeentnahme verantwortlich blieben, auch ohne physische Anwesenheit. Das würde auch für telemedizinisch betreute Spendetermine gelten, wie sie das Vorhaben Karl Lauterbachs, Bundesgesundheitsminister (SPD), vorsieht. Unter berufs- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten rät die Bundesärztekammer Ärzten daher von der Teilnahme an solchen Terminen ab.

Änderung ermöglicht durch Transfusionsgesetz

Die Anwendung der Telemedizin bei Blut- und Plasmaspenden ist seit 2023 durch eine Änderung des Transfusionsgesetzes grundsätzlich erlaubt. Ziel ist es, mehr Blutspendetermine anbieten zu können. Lauterbachs Entwurf für eine “Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende” sieht jedoch weitere Regelungen vor, die von der bestehenden “Richtlinie Hämotherapie” abweichen.

Kritik an Haftungsregelung

Ein Teil der kritisierten Regelungen im Verordnungsentwurf bezieht sich auf die Haftungsfrage. Hier wird festgelegt, dass das anwesende nicht-ärztliche Personal bei einem medizinischen Notfall die Erstversorgung übernehmen muss, was von Reinhardt ebenso kritisch gesehen wird.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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