Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat Bedenken bezüglich eines EU-Vorschlags geäußert, der Ärzte verpflichten würde, Fälle von Kindesmissbrauch grundsätzlich an Behörden zu melden. Reinhardt äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einer solchen Pflicht auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und betonte, dass die Ärzte bereits nach nationalem Recht handeln.
Kritik an geplanter Meldepflicht
Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, äußerte in einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ seine Bedenken bezüglich der EU-Pläne, Ärzte zu verpflichten, den sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich den Behörden zu melden, unabhängig von bestehenden Risiken für das Kind und dem Wohle des Kindes. Er warnte, dass diese Politik Opfern den Zugang zu therapeutischer Hilfe erschweren könnte. „So wird es Opfern unmöglich gemacht, sich behandeln zu lassen, ohne dass eine Behörde von dem Missbrauch erfährt. Sie verlieren ihren geschützten therapeutischen Raum und damit die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in Anspruch zu nehmen“, so Reinhardt.
Ärztliche Schweigepflicht und der Kinderschutz
Die Bundesärztekammer äußerte ähnliche Bedenken in ihrer Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie argumentierte, dass Vertrauen zwischen Arzt und Patient nicht aufgebaut werden könne, wenn Ärzte verpflichtet wären, intime Details wie sexuellen Missbrauch undifferenziert an staatliche Stellen zu melden. Die Kammer betonte weiterhin, dass die ärztliche Schweigepflicht im Interesse des Kindes bestehe und nicht dazu dient, Täter zu schützen.
Handeln nach nationalem Recht
Die Bundesärztekammer stellte klar, dass Ärzte gemäß nationalem Recht das Jugendamt unverzüglich informieren, wenn sie eine dringende Gefahr für das Wohlbefinden des Kindes sehen. Sie versicherte: „Ärzte, die von einem sexuellen Missbrauch erfahren, werden dies der zuständigen Behörde melden, um eine Gefahr für das Kind auszuschließen.“ Sie betonte dabei, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass Ärzte in diesem Fall eine Meldung unterlassen würden.
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