Die Bundesärztekammer unterstützt die Pläne der Bundesregierung, Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte, Alkohol und zuckerhaltige Getränke zu erhöhen. Nach Ansicht des Vorstands belasten Alkohol, Tabak und übermäßiger Zuckerkonsum das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft erheblich und Deutschland nutze die Möglichkeiten zur Eindämmung des Konsums im europäischen Vergleich bislang „nicht konsequent genug“.
Ärzteschaft fordert umfassendere Steuererhöhungen
Der Vorstand der Bundesärztekammer teilte am Samstag mit, dass Alkohol, Tabak und übermäßiger Zuckerkonsum nachweislich krankmachten und das Gesundheitswesen sowie die Volkswirtschaft erheblich belasteten. Deutschland nutze die Möglichkeiten zur Eindämmung des Konsums gesundheitsschädlicher Produkte im europäischen Vergleich bislang „nicht konsequent genug“, so der Vorstand der Bundesärztekammer.
Nach Einschätzung der Bundesärztekammer gehen jedoch auch die aktuellen Pläne der Bundesregierung nicht weit genug. Die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen, Schaumwein oder Alkopops greife zu kurz. „Aus ärztlicher Sicht sollten sämtliche alkoholischen Getränke, einschließlich Wein und Bier, einbezogen werden, um Ausweichreaktionen zu verhindern und den Gesamtkonsum wirksam zu senken“, erklärte die Bundesärztekammer.
Konsequente Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten
Auch die Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten müsse nach Ansicht der Ärzteschaft konsequent weiterentwickelt werden. Insbesondere sollten Liquids für Einweg-E-Zigaretten und Pod-Systeme höher besteuert werden, um ihre Attraktivität für Kinder und Jugendliche deutlich zu verringern. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass Lenkungssteuern wirksam seien, hieß es von der Bundesärztekammer.
Forderung nach Aufklärung und Werbebeschränkungen
Die Ärzteschaft fordert zudem eine stärkere Gesundheitsaufklärung, umfassende Werbe- und Marketingbeschränkungen sowie politische Rahmenbedingungen, die gesundheitsförderliche Entscheidungen erleichtern. Die Einnahmen aus gesundheitsbezogenen Verbrauchsteuern müssten zudem konsequent für gesundheitspolitische Zwecke eingesetzt werden. Sie dürften nicht allein der Haushaltskonsolidierung dienen, so die Bundesärztekammer.
