Der syrische Verdächtige des tödlichen Messerangriffes von Solingen, Issa Al H., konnte im Jahr 2023 scheinbar problemlos einer Abschiebung entgehen. Dies ergibt sich aus einer Aussage des Verwaltungsgerichts Minden, das damals für den Fall zuständig war.
Ablauf der Asylverfahrens und Drohung der Abschiebung
Ende 2022 kam Issa Al H. nach Deutschland und stellte einen Asylantrag in Bielefeld. Gemäß der Dublin-Regelung des europäischen Asylsystems wäre jedoch Bulgarien für seinen Fall zuständig gewesen, da er dort zuerst EU-Boden betreten hatte. Die deutschen Behörden stellten ein Übernahmeersuchen, welches von Bulgarien akzeptiert wurde – Al H. sollte dorthin überstellt werden.
Im Februar 2023 erhielt Al H. einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Kurz darauf, im März 2023, legte Al H. mit Hilfe einer Dresdner Anwältin Widerspruch gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Minden ein, wie eine Sprecherin der Behörde dem “Spiegel” bestätigte.
Unvollständige Abschiebung und Verfahrenseinstellung
Obwohl der Widerspruch laut der Gerichtssprecherin “nicht begründet” war, scheiterte im Juni 2023 der Versuch, Al H. abzuschieben. Die Mitarbeiter der zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld konnten Al H. nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft in Paderborn ausfindig machen.
Laut Gerichtssprecherin hat das Bamf dem Verwaltungsgericht im August 2023 mitgeteilt, dass die Frist zur Überstellung von Al H. nach Bulgarien abgelaufen war. Da eine Abschiebung bislang nicht stattgefunden hatte, wurde der Bescheid aufgehoben. Daraufhin stellte das Verwaltungsgericht Minden das Verfahren ein.
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