Die Abschiebung des mutmaßlichen Attentäters von Solingen ist gescheitert, aufgrund der abgelaufenen Dublin-Überstellungsfrist, berichtet die “Welt”. Dabei hatte Bulgarien der Abschiebung aus Deutschland zugestimmt und die Zuständigkeit für den Syrer anerkannt, doch scheinbar mangelnde Initiativen der Ausländerbehörde Bielefeld führten dazu, dass der Mann nicht abgeschoben wurde.
Gescheiterte Abschiebung
Wie Informationen der “Welt” aus Sicherheitskreisen belegen, war geplant, den mutmaßlichen Attentäter aus Solingen unangekündigt zur Abschiebung abzuholen. Der Syrer, der in Bulgarien registriert war, wurde jedoch nicht an seiner gemeldeten Adresse angetroffen. “Die Ausländerbehörde Bielefeld hat anschließend nichts weiter unternommen”, so die Sicherheitskreise.
Mit der Möglichkeit, den Syrer als untergetaucht oder flüchtig einzutragen, hätte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei wiederholten erfolglosen Abschiebungsversuchen die Überstellungsfrist auf 18 Monate erweitern können. Dies ist jedoch nach nur einem Versuch, den Mann abzuholen, nicht geschehen. “Die Überstellungsfrist lief daher am 20. August 2023 aus”, führt die “Welt” weiter aus.
Wechsel der Zuständigkeit
Infolgedessen wechselte die Zuständigkeit für den Asylantrag des Syrers automatisch auf Deutschland, genau so wie es in der Mehrheit solcher Fälle der Prozess ist. Hier wurde er schließlich, wie üblich, als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt. Dieser Status wird Personen verliehen, die bei Abschiebung in ihr Herkunftsland ernsthaften Schaden befürchten müssen.
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