Im Fall des Sprengstoff-Fundes am S-Bahnhof Berlin-Neukölln ist einer der beiden Tatverdächtigen bereits vor neun Jahren abgeschoben worden. Dieser wurde seit 2022 in Polen wegen Einbruchdiebstahl und Hehlerei gesucht, trotz einer Abschiebung und einem dreijährigen Einreiseverbot Ende 2015.
Vorstrafen und Abschiebung eines Tatverdächtigen
Laut internen Dokumenten, die vom “Spiegel” zitiert wurden, reiste der Pole Ende 2013 ein und registrierte sich im niedersächsischen Lingen. Im April 2015 wiesen die Behörden ihn aus, scheinbar aufgrund begangener Straftaten. Er erhielt ein dreijähriges Einreiseverbot. Seine erneute Straftätigkeit begann 2022 in Polen, wo er wegen Einbruchdiebstahl und Hehlerei öffentlich gesucht wurde.
Sprengstoff-Fund in Neukölln
Am 30. Oktober soll der Beschuldigte zusammen mit einem mutmaßlichen Komplizen aus Moldau bei einer Kontrolle in Neukölln geflüchtet sein, so das Nachrichtenmagazin. Bundespolizisten entdeckten etwa ein halbes Kilo des hochexplosiven Sprengstoffs TATP in einem zurückgelassenen Beutel. Laut eines Berichts der “Bild” konnte eine Katastrophe nur knapp verhindert werden, da die Beamten und Fahrgäste am Gleis die Substanz zunächst für Betäubungsmittel hielten. Ein selbst gebauter Zünder wurde später im Beutel entdeckt, und der Sprengstoff wurde von Spezialisten in einem Park zur Explosion gebracht.
Ermittlungen gegen die Verdächtigen
Bisher waren die Verdächtigen nicht als Extremisten bekannt. Es läuft eine internationale Fahndung nach ihnen, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Trotz ihrer vergangenen Straftaten und der aktuellen Verdächtigungen ist unklar, wie sie ins Land kommen und solche Taten begehen konnten. Ihre Identitäten und Motive sind Gegenstand laufender Untersuchungen.
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