Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) appelliert an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Dämpfung der Mietpreise und Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verwirklichen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell kritisiert, dass das Bundesjustizministerium eine Novellierung des Mietrechts bisher vermeide.
DGB fordert Umsetzung der mietpolitischen Maßnahmen
Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des DGB, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Bundesregierung müsse die Mietpreisbremse verlängern und Mieterhöhungen begrenzen, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Letzteres, indem sie die sogenannten Kappungsgrenzen senkt. Beide Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag. Das Bundesjustizministerium sitzt eine Novellierung des Mietrechts aber offenbar aus“, so Körzell.
Die steigende Zahl der Pendler in Deutschland verdeutlicht das Problem. Im vergangenen Jahr verzeichnete das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 20,5 Millionen Pendler, von denen 7,5 Millionen sogar mehr als 30 Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen mussten. Körzell forderte daher auch langfristige Investitionen des Bundes in bezahlbaren Wohnraum und einen auf sechs Jahre befristeten Mietenstopp als „Atempause“ für die Mieter.
Immobilienkrise und Pendlerdilemma
Die genannten Forderungen des Gewerkschaftsbundes greifen insbesondere die hohe Anzahl der außerstädtischen Pendler auf. Laut BBSR Pendlerstatistik Jahr 2023 pendeln rund 454.900 Arbeitnehmer aus dem Umland in die Stadt München, gefolgt von Frankfurt am Main (404.800), Hamburg (391.900), Berlin (391.200) und Köln (305.200). „Viele Beschäftigte finden keine bezahlbare Wohnung mehr in der Nähe ihres Arbeitsplatzes“, erklärte Körzell und betonte die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum nicht nur in den Städten, sondern auch im Umland.
Kontroverse um die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen
Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach der Auffassung des DGB, das Bundesjustizministerium verzögere eine Novellierung des Mietrechts. Buschmann habe bereits im Juli klargestellt, dass der Entwurf für die Mietpreisbremse fertig sei und nun im Kanzleramt liege.
Allerdings sollen Bundesländer selbst darüber entscheiden können, ob sie die Mietpreisbremse einsetzen möchten. Eine weitere Senkung der Kappungsgrenze, welche die Höhe der Mieterhöhungen in einem Zeitraum von drei Jahren festlegt, sieht Buschmann kritisch. „Wir sollten den Neubau nicht unattraktiver machen, indem er sich weniger lohnt“, hatte er Ende Juni erklärt.
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