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Ruf nach AfD-Verbot nach Eklat im Thüringer Landtag

Im Anschluss an das Verhalten der AfD während der Eröffnungssitzung des neuen Thüringer Landtags wurden erneut Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die Partei erhoben. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz und Thüringens SPD-Vorsitzender Georg Maier äußerten sich kritisch über die AfD und plädierten für ein solches Verfahren, das gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht durchgeführt werden könne.

AfD kritisiert parlamentarische Demokratie

Marco Wanderwitz (CDU) sprach in einem Interview mit der “taz” am Freitag seine Besorgnis über das Verhalten der AfD aus. “Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen”, zitierte die “taz” Wanderwitz. Wanderwitz tritt seit längerem für ein AfD-Verbotsverfahren ein und bemüht sich um Unterstützung im Bundestag für einen entsprechenden Antrag. “Die rechtsradikale AfD tut das planvoll und leider wirkmächtig ob ihrer Wahlergebnisse. Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht”, fuhr der CDU-Politiker fort.

Forderung nach Verbot auch von linker Seite

Auch Georg Maier, Thüringens SPD-Vorsitzender, forderte nach der Landtagssitzung ein AfD-Verbotsverfahren. In einer Erklärung auf der Plattform “X” schrieb Maier: “Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv-kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind.” Er betonte zudem, dass Verstöße der AfD gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, also gegen die Menschenwürde, und die erforderliche “Potentialität”, also die Macht, ihre Ziele umzusetzen, “schon länger unstrittig” seien.

Kritik am Verhalten des AfD-Alterspräsidenten

Im Laufe der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags lehnte Jürgen Treutler (AfD), der als Alterspräsident die Sitzung leitete, Geschäftsordnungsanträge der anderen Fraktionen ab. Landtagsdirektor Jörg Hopfe wies Treutler wiederholt darauf hin, dass dieses Vorgehen rechtswidrig sei. Nachdem die CDU-Fraktion einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht hatte, wurde die Landtagssitzung unterbrochen. Der Gerichtshof will am Freitagnachmittag über den Antrag entscheiden und forderte bis 12 Uhr eine Stellungnahme von Treutler. Die Landtagssitzung soll am Samstagmorgen fortgesetzt werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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