Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), lehnt Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Außengrenzen ab. Stattdessen sieht er die Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Raums und eine europaweite Lösung als wichtigere Maßnahmen an.
Zurückweisungen an deutschen Außengrenzen keine Lösung
Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes, äußerte seine Bedenken gegenüber Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Außengrenzen im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe). Stattdessen setzt Grötsch auf die Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Raums, in dessen Inneren in der Regel die Kontrollfreiheit herrscht. „Viel entscheidender ist doch die Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Raums, in dessen Inneren in der Regel die Kontrollfreiheit herrscht“, so der SPD-Politiker.
Europäische Lösung zur Eindämmung der Migration
Grötsch, der bis zu seiner Ernennung zum Polizeibeauftragten des Bundes im vergangenen März ein Bundestagsmandat innehatte, sieht die Lösung der Migrationsthematik auf europäischer Ebene. Er betont, dass eine Eindämmung der irregulären Migration „am besten auf europäischer Ebene bewerkstelligen“ lässt. Hier sei gegenseitige Solidarität gefragt, statt einseitiger Maßnahmen: „Es hat langfristig keinen positiven Effekt, wenn man sich im Geltungsbereich des Dublin-Abkommens gegenseitig die Geflüchteten zuschiebt“, so Grötsch.
Union fordert Zurückweisung von Migranten
Die Union knüpft eine Fortsetzung der Migrationsgespräche mit Bund und Ländern an ihre Forderung nach einer Zurückweisung von Migranten. Dies steht in deutlichem Kontrast zu Grötschs Position, welcher Zurückweisungen klar ablehnt: „Zurückweisungen sind nicht die Lösung.“
Begriffe und Bedeutungen
Die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt jedoch zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge später genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.
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