In Betrieben ohne Tarifbindung sind Minijobs und Teilzeitstellen deutlich häufiger als in tarifgebundenen Unternehmen. Dies geht aus Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hervor, auf die sich das Bundesarbeitsministerium bezieht.
Daten zur Tarifbindung und Beschäftigung
Laut der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Susanne Ferschl (Die Linke), beträgt der Anteil der steuer- und beitragsfreien Minijobs in tarifgebundenen Unternehmen 8,4 Prozent im Jahr 2023. In Unternehmen ohne Tarifvertrag liegt dieser Anteil dagegen bei 16,1 Prozent.
Bundesweit hatten 49 Prozent der abhängig Beschäftigten im Westen und 56 Prozent im Osten im Jahr 2023 keinen Tarifvertrag. Die höhere Zahl an Minijobs in Betrieben ohne Tarifbindung deutet auf eine geringere Mitbestimmung von Betriebsräten und Gewerkschaften hin, die ansonsten für sozialversicherungspflichtige Stellen einstehen könnten.
Teilzeitbeschäftigung in Bezug auf Tarifbindung
Das Ministerium weist ebenfalls darauf hin, dass Teilzeitbeschäftigung in Betrieben ohne Tarifvertrag häufiger ist als in tarifgebundenen Betrieben. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Unternehmen, die nicht tariflich gebunden sind, lag bei 34,3 Prozent, während er in tarifgebundenen Unternehmen bei 31,7 Prozent lag.
Reaktionen auf die Daten
Ferschl kritisiert die Situation scharf. Sie zitiert: “Prekäre Beschäftigung steht für schlechte soziale Absicherung, geringe Löhne und am Ende des Erwerbslebens für mickrige Renten und Altersarmut.” Ihrer Meinung nach sorgen Tarifverträge für gute Arbeit, die von der Bundesregierung jedoch ignoriert wird.
Sie forderte die Bundesregierung auf, das angekündigte Tariftreuegesetz auf den Weg zu bringen und die Tarifflucht konsequent zu verhindern. Zudem sprach sie sich für die Abschaffung von Minijobs aus. Alle Zitate stammen aus einem Bericht der “Rheinischen Post”.
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