Union will härtere Strafen gegen Gewalt an Frauen

Die Unionsfraktion plant Verschärfungen im Straf- und Zivilrecht, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen, berichtet die “Welt”. Der rechtspolitische Sprecher der CDU, Günter Krings, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellt, der bald dem Bundestag vorgelegt wird.

Verschärfung des Strafrechts und elektronische Fußfesseln

Günter Krings (CDU) hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, um das Strafrecht und das Zivilrecht an mehreren Stellen zu verschärfen. Der Entwurf sieht vor, dass bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte schärfer geahndet werden können. Zudem soll die Nutzung einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Personen, die mit einem Kontaktverbot belegt sind, nur in einigen Bundesländern elektronisch überwacht werden. Dies führt zu rechtlichen Problemen, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.

Zunehmende familiäre und häusliche Gewalt

Krings weist auf eine “dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt” hin, gestützt durch das kürzlich veröffentlichte Lagebild “Häusliche Gewalt” für das Jahr 2023. Er bezeichnet es als “unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind”. Zudem bestätige die polizeiliche Kriminalstatistik den Eindruck, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich zunehme. “Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend.” Daher dürfe die Politik diese Entwicklung “nicht länger hinnehmen”.

Verschärfung des Mordparagrafen

Ein bedeutender Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft eine Verschärfung des Mordparagrafen. Derzeit gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind, wie zum Beispiel “heimtückisches” oder “grausames” Handeln. Der Entwurf schlägt nun vor, dass auch diejenigen als Mörder gelten sollen, die ihr Opfer “unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit” töten. Es sei “als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen”.

Femizide und rechtliche Änderungen

Femizide, bei denen ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, werden oft als Totschlag eingestuft, da klassische Mordmerkmale fehlen. Auch bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung wird der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. Die Union plant daher, “entsprechende Änderungen vorzunehmen”.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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