Vor den anstehenden Kommunalwahlen in neun Bundesländern äußern führende Kommunalvertreter Bedenken hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der AfD. Sie fordern einen Einsatz für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung und betonen, dass es keinen Zwang zur politischen Kooperation mit der AfD gäbe.
Gemeinsamer Standpunkt gegen extremistische Tendenzen
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, betonte die Rolle von demokratischen Parteien im kommunalen Kontext. „Auch auf kommunaler Ebene sind die demokratischen Parteien aufgerufen, gemeinsam für unser Grundgesetz und die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten und extremistischen Tendenzen entschieden zu begegnen“, sagte er gegenüber dem „Handelsblatt“.
Nicht Zusammenarbeit, sondern Haltung ist gefragt
Dieser Ansicht schloss sich Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, an. Er betonte die Wichtigkeit der Haltung und warnte ebenfalls vor der Zusammenarbeit mit der AfD, die vom Verfassungsschutz als teilweise rechtsextremistisch eingestuft wird: „Es ist auch eine Frage der Haltung, nicht mit einer Partei zusammenzuarbeiten, die vom Verfassungsschutz teilweise als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird.“
Trotz der Stärke der AfD in einigen Kommunalvertretungen stünde die Mehrheit der Sitze bei anderen Parteien oder Wählergemeinschaften. „Das heißt: In den Stadt- oder Gemeinderäten und in den Kreistagen sind immer Mehrheiten gegen die AfD möglich“, erklärte Henneke gegenüber dem „Handelsblatt“.
Gemeinschaftliche Entscheidungen und klare Kante bei grundsätzlichen Fragen
Berghegger wies zudem darauf hin, dass bei Entscheidungen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger betreffen, oft einstimmige Beschlüsse in den Kommunalparlamenten erzielt werden. Hinsichtlich grundsätzlicher Themen wie Klima- oder Migrationspolitik mahnte er jedoch zu einer klaren Haltung: „klare Kante gegen Populisten“.
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