Ansgar Heveling (CDU) und Günter Krings (CDU) bestätigen ein Gespräch zwischen Ampel und Union über mögliche Änderungen am Grundgesetz zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor extremen Einflüssen. Ein zwölfseitiger Gesetzentwurf des Justizministeriums dient als Diskussionsgrundlage.
Textvorschlag des Justizministeriums als Gesprächsbasis
Ansgar Heveling , Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass es einen ersten Textvorschlag des Justizministeriums zur Anpassung der Grundgesetzregelungen zum Bundesverfassungsgericht gebe. Dieser solle als Gesprächsgrundlage für einen Austausch zwischen der Ampel und der Union dienen. „Ein Gespräch dazu ist für Anfang April vereinbart worden. Dann wird es auch eine fachliche Bewertung seitens der Union geben“, so Heveling.
Einbindung der Regeln des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ins Grundgesetz
Laut der „Rheinischen Post“ sieht der Vorschlag vor, die Regeln des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in das Grundgesetz aufzunehmen. Heveling betonte jedoch, dass noch keine Einigung erzielt worden sei. Jede gezielte Indiskretion, die einen anderen Eindruck erwecken solle, belaste die Gespräche zu diesem sensiblen Thema erneut.
Gründliche Prüfung und konstruktive Gespräche
Günter Krings , der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, kündigte an, die Vorschläge von Justizminister Marco Buschmann (FDP) gründlich zu prüfen. „Wir werden uns die Vorschläge aus dem Justizministerium natürlich gründlich anschauen“, sagte Krings dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er zeigte sich offen für „konstruktive Gespräche“ und könne sich eine „stärkere grundgesetzliche Verankerung“ der Regeln über das Gericht „grundsätzlich vorstellen“.
Krings äußerte sich jedoch nicht zu inhaltlichen Einzelheiten. „Zunächst besprechen wir diese mit der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen, ehe wir sie öffentlich präsentieren oder kommentieren. Nur so werden wir auch etwas in der Sache erreichen können“, so der CDU-Politiker.
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