Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) plädiert weiterhin für eine Reform des Bundesverfassungsgerichts, trotz ablehnenden Stellungnahmen seitens CDU-Chef Friedrich Merz. Zudem dämpfte sie die Hoffnungen auf ein frühzeitiges Betätigungsverbot des thüringischen AfD-Politikers Björn Höcke vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland.
Beharrlich auf Reformen des Bundesverfassungsgerichts
Katrin Göring-Eckardt ließ im Interview mit dem “Tagesspiegel” klarstellen, dass die Debatte um eine mögliche Reform des Bundesverfassungsgerichts trotz ablehnender Töne des CDU-Chefs Frederick Merz nicht vom Tisch sei. “Natürlich werden wir weiter miteinander reden”, äußerte die Grünen-Politikerin zuversichtlich. Göring-Eckardt betonte, dass es auch in der Union Befürworter für eine solche Reform gäbe.
Reform im Interesse der Union
“Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Verfassungsgericht weder handlungsunfähig wird noch irgendwann in die Hand von Rechten fällt.” Die Politikerin wies darauf hin, dass eine solche Entwicklung auch in den Interessen der Union liegen müsste, da diese kürzlich “große Erfolge” vor dem Bundesverfassungsgericht erzielen konnte.
Kein Betätigungsverbot für Björn Höcke vor Landtagswahlen
Des Weiteren äußerte Göring-Eckardt sich zu den Hoffnungen auf ein Betätigungsverbot für Björn Höcke vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland. Trotz der Petition mit über 1,6 Millionen Unterschriften für den Entzug der Grundrechte von Höcke, rechnet die Bundestagsvizepräsidentin nicht mit einem Verbot vor den Wahlen. “Diese Unterschriften sind für uns als Bundestag ein ganz klarer Auftrag, alles zu tun, um unsere Verfassung und Demokratie zu schützen”, so Göring-Eckardt. Sie mahnte jedoch zu Realismus: “Solche Verbote, da müssen wir uns nichts vormachen, dauern aber, leider. Deshalb gilt: Alle rechtsstaatlichen Mittel prüfen und anwenden, aber zugleich die AfD politisch besiegen.”
✨ durch KI bearbeitet, .