Bundestag beschließt Reform zur Erleichterung von Einbürgerungen

Der Bundestag hat eine Reform zur Erleichterung von Einbürgerungen beschlossen. Mit der Reform will die Bundesregierung den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und einen Anreiz zur schnellen Integration schaffen.

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Bundestag stimmte am Freitag mit 382 Abgeordneten für das “Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts”. 234 Abgeordnete stimmten dagegen und 23 enthielten sich. Mit dieser Gesetzgebung will die Bundesregierung den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen und gleichzeitig einen Anreiz für rasche Integration bieten.

Vereinfacht und Erleichterung der Einbürgerung

Das Gesetz sieht vor, dass bei Einbürgerungen zukünftig Mehrstaatigkeit generell angenommen wird. Darüber hinaus soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein – gegenüber den bisher acht Jahren. Bei “besonderen Integrationsleistungen” kann die Einbürgerung sogar bereits nach drei Jahren erfolgen.

Änderungen für Kinder mit ausländischen Eltern

Für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, wird die Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik, die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, von acht auf fünf Jahre reduziert. Die bisherige Optionsregelung entfällt vollständig.

Freiheitliche Demokratische Grundordnung

Mit dem Gesetz wird gesetzlich klargestellt, dass “antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen” mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.

Einschränkungen und Ausnahmeregelungen

Eine Einbürgerung kann ausgeschlossen sein, wenn eine Person eine Mehrehe führt oder das im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigungsprinzip von Mann und Frau missachtet. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Personen, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben, oder für Gast- und Vertragsarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik bzw. bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind.

Nächste Schritte

Das Gesetz muss nun noch durch den Bundesrat. Dieser hatte in seiner Stellungnahme bereits mehrere Änderungsvorschläge unterbreitet.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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