Eurowings fordert 120.000 Euro Schadensersatz von Klima-Aktivisten am BER

Die Lufthansa-Tochter “Eurowings” fordert von den Klima-Aktivisten der “Letzten Generation” Schadensersatz für Blockade-Aktionen an deutschen Flughäfen. Die FDP fordert indes strengere Strafen für solche Vorfälle.

Forderung von Schadensersatz

Die Klima-Aktivistengruppe “Letzte Generation” gerät wegen Blockade-Aktionen an deutschen Flughäfen in den Fokus von “Eurowings”, einer Tochtergesellschaft der Lufthansa. Laut “Bild am Sonntag” fordert das Luftfahrtunternehmen von sechs Aktivisten, die für eine zweistündige Blockade des Berliner Flughafens BER im November 2022 verantwortlich waren, 120.000 Euro als Schadensersatz.

Ein Sprecher der Lufthansa sagte der “Bild am Sonntag”, dass “Eurowings materielle Schäden geltend machen wird, die durch die Aktionen von Aktivisten an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf und Hamburg entstanden sind”. Weitere Stellungnahmen zu laufenden Verfahren konnte das Unternehmen jedoch nicht abgeben.

Die Blockade-Aktion am BER-Airport beeinträchtigte 32 Flüge der Lufthansa Gruppe, was zu 10 Annullierungen, einer Ausweichlandung in Leipzig und 21 verspäteten Flügen führte. Die betroffenen Aktivisten wurden im Oktober aufgefordert, den geforderten Betrag bis Mitte Oktober zu überweisen.

Forderung nach strengeren Strafen

Unterdessen fordert die FDP eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) setzten sich in einem Brief an Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für härtere Strafen ein. Der Brief, über den die “Bild am Sonntag” berichtete, erklärt, dass der unberechtigte Zugang zur Luftseite eines Flughafens derzeit nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet wird. Buschmann und Wissing fordern jedoch, dass “die bewusste und mutwillige Missachtung der Rechtsordnung des Luftverkehrs, die abstrakte Gefährdung von Menschen sowie die Herbeiführung von Vermögensschäden großen Ausmaßes unter Strafe gestellt werden”. Faeser solle ein entsprechendes Delikt als Straftat im Luftsicherheitsgesetz verankern.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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