Nach der Festnahme von zwei jungen Osnabrückern (19, 20) im Zusammenhang mit einem Mord in Pulheim bei Köln, hat die Staatsanwaltschaft erste Details veröffentlicht. Eine Frage jedoch blieb offen.
Was ist das verbindende Element zwischen dem von Pulheim mehr als 200 Kilometer entfernten Osnabrück? Die möglichen Täter sind mehr als 60 Jahre jünger als das Opfer der Gewalttat – wie kamen sie zueinander?
Bekannt ist, dass Polizeibeamte am 7. September in einem Wohnhaus in Pulheim (Rhein-Erft-Kreis) einen 85-jährigen alleinlebenden Mann im Keller seines Einfamilienhauses tot aufgefunden hatten.
Staatsanwaltschaft schweigt und verweist auf Jugendstrafrecht
Nach Recherchen unserer Redaktion sollen die beiden Tatverdächtigen einer reisenden Tätigkeit nachgehen und so an ihr späteres Opfer gelangt sein.
Dazu und zu weiteren Hintergründen der mutmaßlichen Täter schweigt die Staatsanwaltschaft in Köln unter Verweis auf das Alter der beiden Osnabrücker: „Mit Blick darauf, dass beide Beschuldigte (19,20) Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes sind, werden zu deren persönlichen Hintergründen keine weiteren Angaben gemacht“, erklärt die Staatsanwaltschaft auf Köln auf Nachfrage unserer Redaktion.
Kennzeichen „OS“ führte die Fahnder auf die Spur
Bekannt ist inzwischen, wie die Spur nach Osnabrück führte. Im Rahmen der Ermittlungen gaben Anwohner des Mordopfers den entscheidenden Hinweis. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte dazu Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Köln, dass Nachbarn einen Pkw mit Osnabrücker Kennzeichen vor dem Haus des Opfers beobachtet hatten. „Dieser Hinweis verbunden mit Spurenauswertungen sowie weiteren intensiven Ermittlungen hat zu den zwei Beschuldigten geführt, die in Osnabrück ihren Wohnsitz haben“, so der Oberstaatsanwalt.
Die Beschuldigten waren am Freitagabend in Osnabrück auf offener Straße – gemeinsam in einem Pkw sitzend – von Fahndern der Polizei festgenommen worden.
Mordmerkmal „Habgier“ im Haftbefehl gegen die beiden Osnabrücker
Die beiden Beschuldigten wurden am Samstag von Osnabrück nach Köln überstellt, wo ihnen der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Mordes verkündet worden ist. Der Haftbefehl stützt sich auf das Mordmerkmal der Habgier. Beide Täter sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Die sehr umfangreiche Untersuchung des Tatorts im Haus des Getöteten dauert weiter an auch zur Klärung, ob und ggf. welche Gegenstände geraubt worden sein könnten.