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86% der Tarifbeschäftigten erhielten Inflationsausgleichsprämie

Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland erhielten zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie. Diese steuerfreie Sonderzahlung war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und sollte die Folgen der Energiekrise abmildern.

Verteilung der Inflationsausgleichsprämie

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, lag der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Tarifbeschäftigten bei 2.680 Euro. Die Inflationsausgleichsprämie, eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, konnte je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Diese Maßnahme war ein Bestandteil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, das zur Milderung der Energiekrise eingeführt wurde.

Branchenunterschiede

Zwischen den Branchen gab es deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Prämie sowie im Anteil der begünstigten Tarifbeschäftigten. Im Baugewerbe wurde die niedrigste Prämie von durchschnittlich 1.103 Euro gezahlt, dicht gefolgt vom Handel mit 1.419 Euro. Im Gegensatz dazu wurden in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht die höchsten Prämien von jeweils 3.000 Euro ausgezahlt. Überdurchschnittlich hohe Prämien erhielten auch die Beschäftigten in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 2.976 Euro sowie in der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung mit 2.942 Euro.

Anspruch auf Prämie

Alle Tarifbeschäftigten im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung hatten einen tariflichen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Ebenso viele Beschäftigte in den Bereichen Erziehung und Unterricht (99,3 Prozent), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 Prozent) sowie im Verarbeitenden Gewerbe (97,7 Prozent) hatten einen Anspruch. Im Gastgewerbe hingegen profitierten anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten (11,6 Prozent) von der Prämie. Auch im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen waren nur 12,2 Prozent anspruchsberechtigt, so die Angaben der Statistiker von Destatis.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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