# 3G-Regel gilt auch für Badespaß Typ: Artikel Veröffentlicht: 2021-11-02T10:36:58+01:00 Zuletzt aktualisiert: 2021-11-02T18:14:42+01:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/3g-regel-gilt-auch-fuer-badespass-276192/ Kategorie: Aktuell --- 3G-Regel im Moskaubad, Schinkelbad und Nettedrom (Symbolbild) Im Moskaubad, Schinkelbad sowie im Nettedrom gilt ab Mittwoch, 3. November, wieder die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher müssen daher entweder nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Hintergrund: Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Osnabrück liegt seit mehr als fünf Werktagen in Folge über 50. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht für diesen Fall die Ausweitung der 3G-Regel auch für Bäder und Freizeiteinrichtungen vor. Für den Schwimmbadbesuch oder den Besuch auf der EKartbahn müssen Gäste daher wieder ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen oder einen negativen Test vorlegen. Ein Sicherheitsdienst wird die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten kontrollieren. Zum Abgleich muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. ### Corona-FAQs im Internet Informationen zu Fragen wie „Wer gilt als geimpft/ genesen/ negativ getestet?“, „Für wen gilt die 3G-Regel?“, „Welche Tests werden akzeptiert und wie lange haben diese Gültigkeit?“ etc. erläutern die Stadtwerke-Bäder und das Nettedrom ebenfalls auf den jeweiligen Websites in ihren Corona-FAQs --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück