Die Stadt Osnabrück sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Alter von 25 bis 69 Jahren. Bis zum 15. April können sich Osnabrückerinnen und Osnabrück online zur Wahl stellen.
Das Schöffenamt ist ein wichtiger Teil der Justiz. „Demokratie ist ohne Schöffen nicht möglich“, so Christiane Hölscher, Präsidentin des Amtsgerichts Osnabrück. Für die Amtszeit 2024 bis 2028 können sich Interessierte jetzt bewerben, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Osnabrück haben.
324 Interessierte für Ehrenrichteramt gesucht
Insgesamt sucht die Stadt Osnabrück 324 Frauen und Männer für das Amt des Schöffens, davon 96 für das Jugendschöffenamt. Nur so kann eine Wahl stattfinden, schlussendlich können 114 Personen für das Amts- und Landgericht sowie 48 für Jugendstrafsachen als Schöffen tätig werden. Diese benötigen keine juristische Vorkenntnisse, sondern lediglich den „gesunden“ Menschenverstand. Schöffen sind dem Richter gleichgestellt und haben deshalb auch das Recht, gegenüber Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen Fragen zu stellen. Sie gestalten Urteile mit und tragen für diese Verantwortung. Eingesetzt werden Schöffen jeweils mindestens 12 Tage, dafür gibt es eine Lohnausfallentschädigung, ebenso werden mögliche Reisekosten übernommen.
„Das Motto der Jugendschöffen ist Erziehung statt Strafe“, erklärt Berthold Wesseler, Leiter Jugendgerichtshilfe. Hierbei sei es vor allem wichtig, die Hintergründe der Straftaten zu erfahren, um so Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Jugendschöffen sollten sich deshalb in Jugendliche hineinversetzen können. Dies könnten zum Beispiel Personen aus der Jugendarbeit, Erzieher oder auch Übungsleiter sein.
Unverzichtbar für die Justiz
Da eine Zweidrittelmehrheit für ein Urteil nötig ist und das Urteil von einem Richter sowie zwei Schöffen festgelegt wird, kann es also sein, dass der Berufsrichter von den Ehrenrichtern überstimmt wird. Dementsprechend haben „Schöffen einen maßgeblichen Einfluss auf das Leben anderer Menschen“, so Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. „Dieses Amt verlangt dem Einzelnen viel ab. Es ist aber unverzichtbar für die Justiz und ein zentrales Element des demokratischen Rechtsstaates.“
Voraussetzungen:
- Unparteilichkeit
- Unvoreingenommenheit
- Objektivität
- Gerechtigkeitssinn
- Urteilsvermögen
- Wohnsitz in Osnabrück
- Interessierte müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.
- Besitz deutscher Staatsangehörigkeit
Ausgeschlossen werden Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat läuft, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Ebenfalls darf kein Insolvenzverfahren gegen Interessierte vorliegen.
Bewerbungen sind bis zum 15. April möglich
„Man kann sich allerdings nur für ein Amt bewerben“, erklärt Frank Westholt, Sachgebietsleiter „Statistik, Stadtforschung und Wahlen“. Bewerbungen sind noch bis zum 15. April online möglich. Bisher haben sich bereits 145 Freiwillige für das Amt des Schöffens und 30 Freiwillige für das Amt der Jugendschöffen beworben. Eine Wiederwahl ist ebenfalls möglich.