Die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) ist seit 2020 auf fast 30 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar (Linke) hervor, welcher argumentiert, diese Situation führe zu finanziellen Einbußen und damit zu einer schlechteren Pflege für Betroffene.
Erfolgsquote von Widersprüchen gegen Pflegegrad-Einstufungen steigt
Seit 2020 haben sich rund 30 Prozent der Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten, die vom Medizinischen Dienst (MD), als erfolgreich erwiesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar (Linke) hervor. Die Antwort bezieht sich auf Daten des MD, die zurück bis 2011 reichen. Während die Erfolgsquote in den letzten drei Jahren bei knapp 30 Prozent lag, waren es 2016 lediglich 17,5 Prozent.
Anstieg von Erstgutachten und Widersprüchen
Zusätzlich zu den steigenden Erfolgsquoten der Widersprüche, haben sich auch die Zahlen von Erstgutachten und Widersprüchen selbst erhöht. Während 2011 noch 700.000 Erstgutachten vom MD durchgeführt wurden, waren es 2022 bereits rund 1,15 Millionen. Parallel dazu stieg laut Daten auch die Anzahl der Widerspruchsgutachten.
Gürpinar kritisierte diese Situation gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“: „Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Gesellschaft schützen sollte, kämpfen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.“ Er fügte hinzu, dass Pflegesätze und Pflegegeld generell zu niedrig bemessen seien und eine falsche Einstufung von Pflegebedürftigen zu finanziellen Einbußen führe.
Regionale Unterschiede und Zeitdruck bei der Begutachtung
Regional betrachtet, sind die Erfolgsquoten der Widersprüche noch höher. So berichtet der Sozialverband Deutschland (SoVD), dass sie in Niedersachsen etwa 60 Prozent der Widerspruchsverfahren für Pflegebedürftige erfolgreich durchführen. Ähnlich hohe Quoten könnten laut einer Sprecherin des SoVD auch in anderen Bundesländern bestehen.
Zudem machte die Sprecherin des SoVD auf Probleme aufmerksam, die durch den straffen Zeitplan der Gutachter entstehen können. Diese hätten für die Begutachtung nur eine Stunde Zeit und zwischen Antragstellung und Erteilung des Bescheids dürften nur 25 Tage vergehen, ansonsten müsste die Pflegekasse eine Strafe zahlen. „Aufgrund des Zeitdrucks können sehr schnell Fehler entstehen“, sagte die Sprecherin.
✨ durch KI bearbeitet, .