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Startseite Osnabrück16.000 Osnabrücker werden ab dem 15. Mai für den Zensus 2022 befragt
Osnabrück

16.000 Osnabrücker werden ab dem 15. Mai für den Zensus 2022 befragt

von Wibke Groenewold 11. Mai 2022
von Wibke Groenewold 11. Mai 2022
Vorstellung des Ablaufes und der Hintergründe des Zensus 2022 im Rathaus Osnabrück. Vorne: Annika Eußner (Stellvertretende Leiterin der Erhebungsstelle); Hinten, von links: Dr. Claas Beckord (Leiter des Referates Nachhaltige Stadtentwicklung), Alexander Bartsch (Leiter der Erhebungsstelle), Oberbürgermeisterin Katharina Pötter / Foto: Groenewold
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(von links) Dr. Claas Beckord (Leiter des Referates Nachhaltige Stadtentwicklung), Annika Eußner (Stellvertretende Leiterin der Erhebungsstelle), Alexander Bartsch (Leiter der Erhebungsstelle) und Oberbürgermeisterin Katharina Pötter stellen den Zensus 2022 im Osnabrücker Rathaus vor. / Foto: Groenewold

Auch in Osnabrück findet in diesem Jahr der Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird – wie bei einer Inventur – ermittelt, wie viele Menschen in der Hasestadt leben. Ab Sonntag (15. Mai) sind die Erhebungsbeauftragten unterwegs und führen mit einigen Osnabrückern Interviews zu ihrer Wohnsituation.

„Für jede Stadt ist es sehr wichtig, die Einwohnerzahl zu kennen“, sagt Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. Sie diene einerseits als Bemessungsgrundlage zum Beispiel für den Länderfinanzausgleich oder für EU-Fördergelder. Andererseits sei sie auch für kommunale Planungen relevant, da auch Erkenntnisse zur Demographie und der Wohnungssituation gewonnen werden können. „So wissen wir beispielsweise, wie viele Kindergärten und Schulen wir benötigen.“

120 Erhebungsbeauftragte in der Stadt

Beim Zensus müssen nur etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung eine Auskunft geben, denn größtenteils werden Daten aus den Verwaltungsregistern verwendet. „Fast 16.000 Bürger an über 2.200 Adressen werden in der Stadt Osnabrück befragt“, sagt Alexander Bartsch, Leiter der Erhebungsstelle in der Friedensstadt. Dafür sind rund 120 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Um einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden, hat das Landesamt für Statistik im Vorfeld die teilnehmenden Bürger aus einer zufälligen, wissenschaftlich fundierten Stichprobe gezogen. Die Bürger sind zur Auskunft gesetzlich verpflichtet, daher kann eine Befragung nicht abgelehnt werden.

Interviews an den Haustüren

Seit dem 2. Mai haben einige Osnabrücker bereits ein Schreiben mit einer Terminankündigung erhalten – oder werden eines in den kommenden Tagen und Wochen im Briefkasten vorfinden. Erst ab dem 15. Mai, dem Zensus Stichtag, werden die Erhebungsbeauftragten drei Monate lang Interviews an den Haustüren durchführen. Folgende Daten werden dabei erfragt: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnstatus. Weitere soziodemographische Merkmale wie zum Beispiel Bildung und Arbeit oder die Wohnsituation werden anschließend von den Bürgern selbstständig in einer Online-Befragung beantwortet. Bei Bedarf gibt es auch einen Papierfragebogen.

Datenschutz wird stets gewahrt

Sowohl bei den Interviews an der Tür als auch bei den Fragebögen wird der Datenschutz sehr ernst genommen: „Bei den Erhebungen gibt es ein Rückspielverbot. Das bedeutet, dass die persönlichen Daten nicht an die Verwaltungen weitergegeben werden dürfen“, erklärt Annika Eußner, stellvertretende Leiterin der Erhebungsstelle. „Die Bürger brauchen sich also nicht vor Konsequenzen fürchten, falls jemand sich beispielsweise noch nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat.“ Aus diesem Grund seien auch bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten oder Mitarbeiter aus der Finanzverwaltung von der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte ausgeschlossen.

Ergebnis voraussichtlich Ende 2023

In der Regel findet der Zensus in allen Ländern in der EU alle zehn Jahre statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der eigentlich für 2021 geplante Zensus um ein Jahr verschoben. Mit einem Ergebnis des diesjährigen Zensus ist voraussichtlich erst Ende 2023 zu rechnen. „Wir erwarten keine großen Überraschungen, können aber sicherlich viele spannende Entwicklungen feststellen“, erläutert Bartsch. Im Rahmen des Zensus wird zudem eine Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden. Dazu werden alle Eigentümer durch das Landesamt für Statistik angeschrieben. Diese Befragung erfolgt nur online oder postalisch.

Zensusklage 2011 nach Rechtsstreit zurückgenommen

Nach dem letzten Zensus im Jahr 2011 hatten einige Städte, so auch Osnabrück, gegen den Zensus geklagt. Damals wurde in der Hasestadt eine Abweichung von ca. 10.000 Bürgern zum Melderegister erfasst. Auch andere Großstädte verloren offiziell an Einwohnerzahlen. Da die amtliche Einwohnerzahl Basis vieler finanzieller Zuwendungen ist, bedeutete das Minus an Einwohnern finanzielle Einbußen für die Stadt. Nach jahrelangem Rechtsstreit wurde die Klage jedoch zurückgenommen. „Dennoch hatte das Aufbegehren der Städte Erfolg. Der Umfang der Stichprobe des Zensus wurde für den aktuellen Durchlauf deutlich erhöht. So soll eine höhere Genauigkeit erreicht werden“, erläutert Katharina Pötter. So werden bei der Stichprobe in diesem Jahr sechs Prozent der Haushalte befragt, 2011 waren es nur 3,5 Prozent.

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Wibke Groenewold

Wibke Groenewold ist seit dem Frühjahr 2022 im Team der Hasepost und unterstützt die Redaktion als Praktikantin.

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